{"id":66,"date":"2025-05-08T18:55:36","date_gmt":"2025-05-08T16:55:36","guid":{"rendered":"https:\/\/carmel-reisen.de\/?page_id=66"},"modified":"2025-05-08T18:55:36","modified_gmt":"2025-05-08T16:55:36","slug":"arb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/carmel-reisen.de\/?page_id=66","title":{"rendered":"ARB"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Carmel-Reisen ist eine Marke der Firma Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) <\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand 15.10.2021<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) (nachfolgend IMA genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB erg\u00e4nzen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und f\u00fcllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters <em>der Reisende<\/em> \u2013 hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag f\u00fcr einen anderen Reiseteilnehmer schlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese ARB gelten ausdr\u00fccklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von IMA bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden f\u00fcr die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgeh\u00e4ndigt oder soweit IMA ausdr\u00fccklich als Reisevermittler eines anderen Pauschalreiseveranstalters einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem\u00e4\u00df \u00a7 651w BGB t\u00e4tig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverst\u00e4ndlich darauf hinweist. In diesen F\u00e4llen gelten die ARB\/AGB des vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungstr\u00e4gers, sofern diese wirksam einbezogen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese ARB gelten ferner nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem IMA einen Rahmenvertrag f\u00fcr die Organisation von Gesch\u00e4ftsreisen gem\u00e4\u00df \u00a7&nbsp;651a&nbsp;Abs.&nbsp;5&nbsp;lit.&nbsp;3&nbsp;BGB f\u00fcr die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Abschluss des Pauschalreisevertrages<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von IMA im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von IMA, nebst erg\u00e4nzenden Informationen von IMA f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende IMA den Abschluss des Pauschalreisevertrages f\u00fcr die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, f\u00fcr die er die Buchung vornimmt, wie f\u00fcr seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebest\u00e4tigung (Annahmeerkl\u00e4rung) von IMA zustande. Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss wird IMA dem Reisenden eine Reisebest\u00e4tigung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcbermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger k\u00f6rperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.3 Weicht die Reisebest\u00e4tigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebest\u00e4tigung als ein neues Angebot, an das IMA f\u00fcr die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern IMA auf die \u00c4nderung hingewiesen hat und diesbez\u00fcglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist IMA gegen\u00fcber die Annahme ausdr\u00fccklich oder schl\u00fcssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.4 IMA weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den \u00a7\u00a7 312 Abs. 7,&nbsp;312g&nbsp;Abs.&nbsp;2&nbsp;Satz 1 Nr.&nbsp;9&nbsp;BGB widerrufen werden k\u00f6nnen. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag \u00fcber die Pauschalreise zwischen IMA und dem Reisenden, der Verbraucher ist, au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen worden ist, es sei denn, die m\u00fcndlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers gef\u00fchrt worden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Bezahlung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in H\u00f6he von 20 % des Reisepreises f\u00e4llig, sofern der Sicherungsschein gem\u00e4\u00df \u00a7&nbsp;651r&nbsp;Abs.&nbsp;4 Satz 1&nbsp;BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform \u00fcbermittelt wurde. Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Fl\u00fcge oder \u00dcbernachtungsleistungen seitens der Leistungstr\u00e4ger von IMA diesem gegen\u00fcber sofort zur Zahlung f\u00e4llig werden oder ein Flugticket sofort nach best\u00e4tigter Buchung ausgestellt werden muss, beh\u00e4lt sich IMA das Recht vor, eine h\u00f6here Anzahlung in Rechnung zu stellen; gleiches gilt, wenn seitens IMA eine ausf\u00fchrliche Beratung und ma\u00dfgenschneiderte Planung nach den Vorstellungen und Interessen des Reisenden erfolgt. Hier\u00fcber wird der Reisende von IMA vor Buchungsabschluss in einer nach Art.&nbsp;250&nbsp;\u00a7&nbsp;3&nbsp;EGBGB und in der Reisebest\u00e4tigung in einer nach Art.&nbsp;250&nbsp;\u00a7&nbsp;3&nbsp;EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gr\u00fcnden abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform \u00fcbermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung f\u00e4llig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gr\u00fcnden abgesagt werden kann, ist der Restbetrag f\u00fcr diese Reise erst zu dem Zeitpunkt f\u00e4llig, in dem die Reise durch IMA nicht mehr abgesagt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits f\u00e4llig ist oder IMA die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter \u00dcbermittlung des Sicherungsscheines f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.3 Pr\u00e4mien f\u00fcr Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollst\u00e4ndig zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen F\u00e4lligkeitstag leistet, ist IMA berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading has-secondary-background-color has-background\">3. Leistungen und Leistungs\u00e4nderungen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.1 Die Leistungsverpflichtung von IMA ergibt sich ausschlie\u00dflich aus dem Inhalt der Buchungsbest\u00e4tigung in Verbindung mit dem f\u00fcr den Zeitpunkt der Reise g\u00fcltigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von IMA, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von IMA unter Ma\u00dfgabe s\u00e4mtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erl\u00e4uterungen sowie der f\u00fcr die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 \u00a7 3 EGBGB.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.2 Mitarbeiter von Leistungstr\u00e4gern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von IMA nicht bevollm\u00e4chtigt, Zusicherungen oder Ausk\u00fcnfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die \u00fcber die Reiseausschreibung, die Buchungsbest\u00e4tigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 \u00a7 3 EGBGB von IMA hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den best\u00e4tigten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.3 \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von IMA nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeintr\u00e4chtigen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen diese \u00c4nderungen vor Reisebeginn erkl\u00e4rt werden. IMA hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise \u00fcber die \u00c4nderung zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.4 Im Falle einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art.&nbsp;250&nbsp;\u00a7&nbsp;3&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von IMA gesetzten angemessenen Frist<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>die mitgeteilte \u00c4nderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,<\/li>\n\n\n\n<li>ohne Stornokosten vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, oder<\/li>\n\n\n\n<li>die Teilnahme an einer von IMA gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn der Reisende gegen\u00fcber IMA nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die \u00c4nderung bzw. Abweichung als angenommen. Hier\u00fcber, sowie \u00fcber die erhebliche \u00c4nderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von IMA unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund zusammen mit der Mitteilung \u00fcber dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erkl\u00e4rung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.5 Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Sofern die durchgef\u00fchrte Ersatz-Pauschalreise oder ge\u00e4nderte Pauschalreise im Vergleich zur urspr\u00fcnglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern IMA bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. R\u00fccktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertrags\u00fcbertragung (Ersatzperson)<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber IMA unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erkl\u00e4ren. Falls die Reise \u00fcber einen Reisemittler gebucht wurde, kann der R\u00fccktritt auch diesem gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den R\u00fccktritt auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so verliert IMA den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IMA eine angemessene Entsch\u00e4digung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der R\u00fccktritt von IMA zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen; Umst\u00e4nde sind unvermeidbar und au\u00dfergew\u00f6hnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.3 IMA hat diesen ihm zustehenden Entsch\u00e4digungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erkl\u00e4rten R\u00fccktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bei IMA oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a><\/a> a) allgemeine Stornopauschale:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>bis 2. Tage vor Reiseantritt 85 %<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>ab einen Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtpreises<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a><\/a> b) besondere Stornopauschale:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sonderangebote\/Specials, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie Gruppenreisen k\u00f6nnen besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung\/Angebot und der Reisebest\u00e4tigung nach Art. 250 \u00a7\u00a7 3, 6 EGBGB ausdr\u00fccklich hingewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IMA nachzuweisen, dass IMA durch den R\u00fccktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entsch\u00e4digung verlangen kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.5 IMA beh\u00e4lt sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine h\u00f6here, konkret berechnete Entsch\u00e4digung zu fordern, soweit IMA das Entstehen wesentlich h\u00f6herer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist IMA verpflichtet, die geforderte Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abz\u00fcglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.6 Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung wird von IMA ausdr\u00fccklich empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.7 Ist IMA infolge eines R\u00fccktritts zur R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem R\u00fccktritt zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger gem\u00e4\u00df \u00a7 651e BGB eine Vertrags\u00fcbertragung auf einen anderen Reisenden zu erkl\u00e4ren (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt, sofern diese Mitteilung IMA nicht sp\u00e4ter als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. F\u00fcr den durch die Vertrags\u00fcbertragung entstehenden Aufwand berechnet IMA ein Serviceentgelt in H\u00f6he von 30.- \u20ac. Im \u00dcbrigen haften der Ersatzteilnehmer und der Reisende IMA gegen\u00fcber als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tats\u00e4chlich anfallenden Mehrkosten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine \u00c4nderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverst\u00e4ndlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollst\u00e4ndiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 3 EGBGB n\u00f6tig ist; eine solche Umbuchung wird f\u00fcr den Reisenden kostenfrei durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.2 Sofern IMA auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, f\u00e4llt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in H\u00f6he von 30.- \u20ac je Vorgang an, das zus\u00e4tzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis f\u00fcr die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen ist; \u00fcber einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reisende vor der Umbuchung informiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.3 Umbuchungsw\u00fcnsche des Reisenden ab 29 Tage vor Reisebeginn k\u00f6nnen, sofern ihre Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, nur nach R\u00fccktritt vom Reisevertrag gem\u00e4\u00df Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungsw\u00fcnschen, die nur geringf\u00fcgige Kosten verursachen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die IMA ordnungsgem\u00e4\u00df angeboten hat, aus Gr\u00fcnden, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. IMA wird sich bei den Leistungstr\u00e4gern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bem\u00fchen. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn es sich um v\u00f6llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen. IMA empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">7. R\u00fccktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und K\u00fcndigung durch IMA<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.1 IMA kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten, wenn IMA<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden sp\u00e4testens die Erkl\u00e4rung zugegangen sein muss, und<\/li>\n\n\n\n<li>in der Reisebest\u00e4tigung die Mindestteilnehmerzahl und die sp\u00e4teste R\u00fccktrittsfrist angibt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der R\u00fccktritt ist dem Reisenden gegen\u00fcber sp\u00e4testens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebest\u00e4tigung angegeben ist, zu erkl\u00e4ren. Sollte bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat IMA unverz\u00fcglich von seinem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgef\u00fchrt, hat IMA unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erkl\u00e4rtem R\u00fccktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7.2 IMA kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch IMA nachhaltig st\u00f6rt oder sich in einem solchen Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. K\u00fcndigt IMA, so beh\u00e4lt IMA den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die IMA aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von seinen Leistungstr\u00e4gern gutgebrachten Betr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">8. Mitwirkungspflichten des Reisenden<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.1 Reiseunterlagen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Reisende hat IMA oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er trotz vollst\u00e4ndiger Zahlung des Reisepreises die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von IMA mitgeteilten Frist erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.2 M\u00e4ngelanzeige<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">IMA ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisem\u00e4ngeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel IMA gegen\u00fcber unverz\u00fcglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich dem Vertreter von IMA vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von IMA vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen M\u00e4ngel IMA direkt gegen\u00fcber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von IMA nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von IMA f\u00fcr eine Reisem\u00e4ngelanzeige sind der Reisebest\u00e4tigung zu entnehmen. Der Reisende hat dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit, seine M\u00e4ngelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vertreter von IMA ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen sofern dies m\u00f6glich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Anspr\u00fcche anzuerkennen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Soweit IMA infolge einer schuldhaften Unterlassung der M\u00e4ngelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadensersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.3 Fristsetzung vor K\u00fcndigung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in \u00a7&nbsp;651i&nbsp;BGB bezeichneten Art nach \u00a7&nbsp;651l&nbsp;BGB k\u00fcndigen, so hat der Reisende IMA zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch IMA verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.4 Gep\u00e4ckversp\u00e4tung und -besch\u00e4digung:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Sch\u00e4den an seinem Reisegep\u00e4ck oder einen Gep\u00e4ckverlust oder Gep\u00e4ckversp\u00e4tung unverz\u00fcglich vor Ort der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgr\u00fcnden eine Best\u00e4tigung in Textform aush\u00e4ndigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch IMA lehnen in der Regel diesbez\u00fcgliche Erstattungen aufgrund internationaler \u00dcbereink\u00fcnfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgef\u00fcllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gep\u00e4ckbesch\u00e4digung binnen 7 Tagen und bei einer Gep\u00e4ckversp\u00e4tung binnen 21 Tagen nach Aush\u00e4ndigung zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b) Dar\u00fcber hinaus ist die Besch\u00e4digung, der Verlust bzw. die Gep\u00e4ckversp\u00e4tung unverz\u00fcglich IMA gem\u00e4\u00df den Ausf\u00fchrungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an IMA entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgem\u00e4\u00dfen Schadenanzeige an die zust\u00e4ndige Fluggesellschaft gem\u00e4\u00df lit. a).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">9. Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.1 Die vertragliche Haftung von IMA f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden. Gelten f\u00fcr eine Reiseleistung internationale \u00dcbereink\u00fcnfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch IMA gegen\u00fcber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen \u00dcbereink\u00fcnften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Anspr\u00fcche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.2 IMA haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Eintrittskarten, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe der Identit\u00e4t und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IMA sind. IMA haftet jedoch f\u00fcr diese Leistungen, wenn und soweit f\u00fcr einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\u00e4rungs- oder Organisationspflichten seitens IMA urs\u00e4chlich waren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">9.3 IMA haftet nicht f\u00fcr Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von IMA oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">10. Geltendmachung von Anspr\u00fcchen, Verj\u00e4hrung, Verbraucherstreitbeilegung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">10.1 Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a7 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegen\u00fcber IMA geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch \u00fcber den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspr\u00fcche auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">10.2 Die reisevertraglichen Anspr\u00fcche des Reisenden verj\u00e4hren in zwei Jahren; die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt<br>mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">10.3 IMA weist nach \u00a7 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass IMA nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte IMA freiwillig daran teilnehmen, wird IMA die Reisenden hier\u00fcber auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger informieren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.1 IMA unterrichtet die Reisenden \u00fcber allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten vor Vertragsabschluss sowie \u00fcber deren evtl. \u00c4nderungen vor Reiseantritt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.2 Der Reisende ist verantwortlich f\u00fcr das Beschaffen und Mitf\u00fchren der beh\u00f6rdlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von R\u00fccktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn IMA nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.3 IMA haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende IMA mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass IMA eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>12. Informationen zur <\/strong>Identit\u00e4t<strong> ausf\u00fchrender Luftfahrtunternehmen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet IMA, den Reisenden \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaften s\u00e4mtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbef\u00f6rderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist IMA verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Fl\u00fcge durchf\u00fchren wird bzw. werden. Sobald IMA wei\u00df, welche Fluggesellschaft den Flug durchf\u00fchren wird, muss IMA den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausf\u00fchrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss IMA den Reisenden \u00fcber den Wechsel informieren. IMA muss unverz\u00fcglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie m\u00f6glich \u00fcber den Wechsel unterrichtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. \u201eBlack List\u201c) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transport\/modes\/air\/safety\/air-ban_de\">https:\/\/ec.europa.eu\/transport\/modes\/air\/safety\/air-ban_de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">13. Aktiv- und Wanderreisen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die von IMA veranstalteten Pauschalreisen, insbesondere Aktiv- und Wanderreisen, setzen auf Grund ihres sportlichen Charakters erh\u00f6hte Anforderungen an Fitness und Gesundheit voraus. Die Teilnahme an solchen Reisen setzt eine gewisse k\u00f6rperliche Fitness voraus. Es wird daher empfohlen, sich vor einer Reiseanmeldung sport\u00e4rztlich untersuchen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">14.1 Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Reisenden und IMA findet deutsches Recht Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">14.2 Der Reisende kann IMA nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen von IMA gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend. F\u00fcr Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von IMA vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Gesch\u00e4ftsreisen f\u00fcr das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt f\u00fcr Reisende, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a><\/a>14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und IMA anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder<\/li>\n\n\n\n<li>wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angeh\u00f6rt, f\u00fcr den Reisenden g\u00fcnstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand: 01.08.2018 \/ \u00a9JD<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Datenschutzhinweis:<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verf\u00fcgung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) und deren Leistungstr\u00e4gern (Bef\u00f6rderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS\/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die <strong>ausf\u00fchrlichen Datenschutzhinweise<\/strong> einschlie\u00dflich der Rechte der Reisenden sind auf https:\/\/israelmalanders.de\/datenschutz hinterlegt, k\u00f6nnen unter den Kontaktdaten von Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage \/ Reisebuchung) zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Fernabsatzvertr\u00e4ge:<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den \u00a7\u00a7 312 Abs. 7,&nbsp;312g&nbsp;Abs.&nbsp;2&nbsp;Satz 1 Nr.&nbsp;9&nbsp;BGB widerrufen werden k\u00f6nnen. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag \u00fcber die Pauschalreise zwischen Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) und dem Reisenden, der Verbraucher ist, au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen worden ist, es sei denn, die m\u00fcndlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers gef\u00fchrt worden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Reiseversicherungen:<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-R\u00fccktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschlie\u00dflich Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unfall oder Krankheit.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Reiseveranstalter<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Israel mal anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anschrift: Von-Vincke-Str. 12, 48143 M\u00fcnster,<br>Tel.: +49 (0)251 &#8211; 490 47 83,<br>Email: paldi@israelmalanders.de,<br>Internet:<a href=\"http:\/\/www.israelmalanders.de\/\"><u>www.israelmalanders.de<\/u><\/a><br>www.israelmalanders.de<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Etai Paldi<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Israel mal anders UG ist Mitglied des forumandersreisen e. V., Freiburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Handelsregister: Amtsgericht M\u00fcnster HRB 13834<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Etai Paldi<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Carmel-Reisen ist eine Marke der Firma Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) Stand 15.10.2021 Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Israel mal Anders UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) (nachfolgend IMA genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. 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